Sankt Valentin online

 

Wasser und Kanal

 

Die öffentliche Wasserversorgung der Stadtgemeinde St. Valentin ist durch einen gemeindeeigenen Brunnen in Au (Gemeinde Sankt Pantaleon) sichergestellt. Die öffentliche Abwasserreinigung geschieht in der Kläranlage St. Valentin auf dem neuesten Stand der Technik. Die Mitarbeiter des Wasserwerkes und der Kläranlage sind rund um die Uhr bemüht die ordnungsgemäße Wasserversorgung und Abwasserentsorgung für Sie und unsere Umwelt sicher zu stellen.

Sollte aber einmal der Fall eines Gebrechens eintreten, steht Ihnen unser Wassernotruf unter 07435 505 DW 3130 sowie und Kanalnotruf unter 07435 505 DW 3100 zur Verfügung.

Trinkwasserwerte

Die Kontrolle der Qualität unseres Trinkwassers ist uns ein besonderes Anliegen. Die aktuellen Trinkwasserwerte erhalten Sie auf hier

Für die Einstellung von Waschmaschinen oder Geschirrspüler maßgebliche Gesamthärte beträgt etwa 22°dH.

Wasserbezug

Um einen Wasserbezug aus der öffentlichen Wasserversorgung anzumelden, bitten wir Sie, das entsprechende Formular auszufüllen und in der Bauabteilung abzugeben.

Für die ordnungsgemäße Montage der Wasseruhr wird ein (frostsicherer) Standort (Schacht, Keller, etc) benötigt sowie eine von Ihrem Installateur angebrachte Vorrichtung.

Die derzeitige Wasserbezugsgebühr beträgt derzeit 1,87 Euro inkl. USt. (01.04.2024). Für die Berechnung der Wasseranschlußabgabe Ihrer Liegenschaft ist das aktuelle NÖ Wasserleitungsanschlussgesetz 1978 und die Wasseranschlußabgabe der Stadtgemeinde St. Valentin unter Anwendung der landesgesetzlichen Berechnungsformel (Achtung: nicht Wohnnutzfläche, sondern [größte] bebaute Fläche; "Außenkante zu Außenkante" inkl. Wärmedämmung) maßgeblich.

Kanalanschluss

Für den Anschluss an das öffentliche Kanalnetz im Zuge eines (bewilligungspflichtigen) Bauvorhabens bitten wir Sie, dass entsprechende Formular auszufüllen und in der Bauabteilung abzugeben.

Informationen über Lage des Kanalrohres nächst Ihrer Liegenschaft erteilen Ihnen die Bauabteilung unter 07435 505 DW 2550 (Alfred Froschauer). Die fertige Straßenhöhe beträgt in der Regel 10cm über Kanaldeckelhöhe bei noch nicht fertiggestellten Straßenabschnitten.

 Für die Berechnung der Kanalbenützungs- und Kanaleinmündungsabgabe Ihrer Liegenschaft ist das aktuelle NÖ Kanalgesetz 1977, und die Kanalbenützungs- und Kanaleinmündungsabgabe der Stadtgemeinde Sankt Valentin unter Anwendung der landesgesetzlichen Berechnungsformel (Achtung: nicht Wohnnutzfläche, sondern [größte] bebaute Fläche; "Außenkante zu Außenkante" inkl. Wärmedämmung) maßgeblich. 

Hausbrunnen und Gemeinschaftsbrunnenanlagen

Auf den Seiten des Landes NÖ finden Sie alle Informationen für die Errichtung und den Betrieb privater Brunnenanlagen.

Trennung von Wasserleitungssystemen

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zwischen der öffentlichen Wasserleitung und der privaten Wasserleitung in Häusern keine Verbindungen bestehen dürfen. Eine Verbindung wäre auch dann als gegeben anzusehen, wenn zwischen zwei oder mehreren Leitungssystemen Blindflanschen, Absperrschieber, Rückflussverhinderer oder ähnliche Einrichtungen eingebaut werden bzw. wurden. Die Verbindung von Wasserleitungen (öffentliche Wasserleitung und private Wasserleitung), auch über die Inneninstallation, ist unzulässig (§ 5 der Wasserleitungsordnung der Stadtgemeinde St. Valentin in Verbindung mit dem NÖ Wasserleitungsanschlussgesetz 1978 idgF).

 

Da die privaten Hauswasseranlagen bzw. das darin geförderte Wasser größtenteils keiner laufenden chemischen-bakteriologischen Überprüfungen unterliegen, besteht die Gefahr, dass nicht einwandfreies Wasser in das öffentliche Wasserleitungsnetz gelangt – dies hat zur Folge, dass die öffentliche Wasserleitung gespült und entkeimt und eine Meldung an die Bezirksverwaltungsbehörde – Wasserrechtsbehörde – erfolgen müsste (Einleitung eines Strafverfahrens gegen den Verursacher). Die Stadtgemeinde St. Valentin führt diesbezüglich regelmäßige Kontrollen durch. Das Wasser aus privaten Hauswasseranlagen darf nur für WC-Spülung, Garten gießen, etc. verwendet werden (§2a NÖ Wasserleitungsanschlussgesetz 1978).

 

 

Bürgerservice
der Stadtgemeinde Sankt Valentin

 

 

Stadtgemeinde Sankt Valentin, 4300 Sankt Valentin, Hauptplatz 7
E-Mail: rathaus@st-valentin.at  Homepage: www.st-valentin.at
Telefon: +43 7435 / 505-0 Telefonverzeichnis
Parteienverkehr: Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 14:00 bis 16:00 Uhr
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