Sankt Valentin online

 

Straßengrundfremdbenützung

 

Für Arbeiten auf oder neben Gemeindestraßen (Aufgrabung, Gerüste, Aufstellung von Bauschuttcontainer, Silos etc), geregelt nach StVO § 90, ist rechtzeitig eine entsprechende Genehmigung seitens der Stadtgemeinde St. Valentin notwendig. Hierzu bitten wir Sie um rechtzeitige Kontaktaufnahme mit unseren zuständigen Mitarbeitern der Bauabteilung unter DW 2570 (Renate Schmid). Entlang von Bundes- oder Landesstraßen zeichnet sich für die Erteilung einer Genehmigung der §90-Bewilligung die Straßenmeisterei Haag, Tel. 07434/42 224, verantwortlich.

Bescheidmäßig vorgeschriebene Verkehrszeichen können während der Bauarbeiten (nur innerhalb des Gemeindegebietes) kostenfrei im Wirtschaftshof entliehen werden.

Leitungseinbauten

Auskünfte über die Lage von gemeindeeigenen Leitungseinbauten (Kanal, Wasser, Straßenbeleuchtung) erteilt Ihnen gerne die Bauabteilung unter 07435 505 DW 2580 oder der Wirtschaftshof unter 07435 505 DW 3010. Für die Durchführung der Arbeiten ist vorab eine rechtzeitige Bewilligung nach StVO §90 zwingend erforderlich (siehe oben).

Für sämtliche andere Leitungseinbauten (Strom, Gas, Post, Multimediakabel, LWL etc) bitten wir Sie, sich mit den jeweiligen privaten Einbautenträger (zB EVN Amstetten, A1-Telekom, LIWEST) in Verbindung zu setzen, da wir hierzu keine Auskünfte erteilen dürfen.

 

Bürgerservice
der Stadtgemeinde Sankt Valentin

 

 

Stadtgemeinde Sankt Valentin, 4300 Sankt Valentin, Hauptplatz 7
E-Mail: rathaus@st-valentin.at  Homepage: www.st-valentin.at
Telefon: +43 7435 / 505-0 Telefonverzeichnis
Parteienverkehr: Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 14:00 bis 16:00 Uhr
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